ORF 2

Bürgeranwalt

18. 5.17:59 → 18:57

Keine Waisenpension - Kürzt die Ärztekammer den Bezug um zwei Jahre?Herr H. ist 24 Jahre alt und studiert Veterinärmedizin in Wien. Weil sein Vater, der als Gemeindearzt tätig war, bereits vor vielen Jahren verstorben ist, bezieht er der-zeit eine Halbwaisenpension in der Höhe von rund 440 Euro. Laut dem Ärztegesetz steht die Waisenpension grundsätzlich bis zum 27. Lebensjahr zu, solange eine Be-rufsausbildung ausgeübt wird. Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer NÖ koppelt die Zahlung allerdings an den Erhalt der Familienbeihilfe, die spätestens mit 25 Jahren ausläuft. Volksanwalt Bernhard Achit...