Bürgeranwalt
26. 11.11:08 → 12:01
Ungleichbehandlung? Warum müssen die einen für Zugang zu Fernwärme zahlen und andere nicht?Herr S. aus Altheim in Oberösterreich und drei Nachbarn wollten sich an die örtliche Fernwärmeleitung anschließen, in der geothermische Energie genutzt wird. Die Stadtgemeinde verlangte dafür aber die Übernahme der Kosten für den Ausbau der bestehenden Leitung, rund 50.000 Euro. Herr S. sieht darin eine Ungleichbehandlung, weil andere Gemeindebürger nichts für die Zuleitung bezahlen müssten. Volksanwältin Gaby Schwarz stellt sich an die Seite der Beschwerdeführer.Geplante Kleingartensiedlung - gibt es na...