
Bürgeranwalt
1. 4.11:05 → 11:55
Verkäuferin soll statt Käufer zahlen Frau P. hat im Zuge einer Baulandmobilisierungsmaßnahme der Gemeinde Hartberg im Jahr 2007 zugestimmt, eine Investitionsabgabe zu bezahlen, falls das Grundstück nicht innerhalb von drei Jahren nach der Umwidmung in Bauland bebaut wird. Im Jahr 2013 hat sie das Grundstück verkauft, bebaut wurde es bis heute nicht. Die Gemeinde fordert nun von Frau P. die jährliche Abgabe, obwohl sie keinen Einfluss mehr darauf hat, ob auf dem Grund gebaut wird. Die Volksanwaltschaft hält die Vorgehensweise der Gemeinde aus mehreren Gründen für unrechtmäßig. Muss Frau P. wirk...