
Bürgeranwalt
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Behindertenparkausweis - Ministerium ist säumigFrau S. leidet seit 2008 an Kleinhirnathrophie. Sie ist in ihrer Bewegungsfreiheit durch die Krankheit sehr eingeschränkt und hat mittlerweile einen kennzeichenbezo-genen Behindertenparkplatz. Diesen kann sie allerdings nur verwenden, wenn sie auch ihren Behindertenparkplatz vorne an der Windschutzscheibe im Auto ablegt. Das stört Frau S. Denn wenn sie etwa im Ausland mit einem Leihauto auf einem Behindertenparkplatz parken möchte, würde sie den Ausweis benötigen - doch dieser muss ja in ihrem Fahrzeug liegen bleiben. Schon vor zehn Jahren wurde d...