
Bürgeranwalt
29. 4.11:04 → 11:58
Kein Arbeitslosengeld für Mann mit BehinderungAndreas H. arbeitete 14 Jahre lang in einer geschützten Werkstätte in Niederöster-reich. Dort baute er Rolltreppen zusammen. Im März 2023 wird er gekündigt. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer und des Sozialministeriumservice wird diese Kündigung überprüft, denn der 40jährige zählt zum Kreis der begünstigen Behinder-ten. Nach einem jahrelangen Verfahren erfolgt im Juli 2024 der Bescheid: die Kündi-gung sei rechtmäßig. Die Folgen dieser Entscheidung sind für Herrn H. existentiell bedrohlich, denn er hat zwischenzeitlich seinen Anspruch auf Arbeitsl...